Materialien, welche in Trinkwasserleitungen verbaut werden oder mit Trinkwasser in Kontakt kommen müssen bestimmte Kriterien erfüllen, die die hohen Hygienevorschriften im Trinkwasserbereich sicherstellen. Hierzu müssen die Materialien entsprechend geprüft werden. Die Prüfungen erfolgen nach standardisierten Richtlinien, wie z. B. der KTW-BWGL (bei Kunststoffen). KTW-BWGL steht für "Kunststoff-Trinkwasser-Bewertungsgrundlage". Es handelt sich dabei um eine rechtsverbindliche Bewertungsgrundlage des Umweltbundesamtes (UBA) für organische Materialien, welche mit Trinkwasser in Berührung kommen. Hierzu zählen Kunststoffe, Beschichtungen und Elastomere. Die KTW-BWGL ersetzt die älteren, häufig unverbindlichen KTW-Leitlinien (KTW Kategorie A und DVGW-Arbeitsblatt W 270) und schreibt nun strengere Anforderungen vor, die ab dem 21. März 2021 in Kraft traten und bei denen seit dem 1. März 2025 auch Elastomere und TPE (thermoplastische Elastomere) einbezogen werden. Die KTW-BWGL fasst die Anforderungen an die chemische Migration (ehemals KTW) und die mikrobiologische Unbedenklichkeit (ehemals W270) zusammen, wodurch die Prüfkriterien vereinheitlicht werden und das Prüfverfahren vereinfacht wird.
Hersteller müssen ihre Produkte nach dem "System 1+" zertifizieren lassen, um die Einhaltung der hygienischen Anforderungen nachzuweisen. Das bedeutet, dass neben der Erstprüfung der Materialien oder Produkte auch eine Erstinspektion der Produktionsstätte und eine regelmäßige Überwachung sowie kontinuierliche Prüfungen erforderlich sind. Alle Produkte, die nach den alten KTW-Leitlinien zertifiziert wurden, verlieren ihre Gültigkeit.
Positivliste des Umweltbundesamtes bildet die Grundlage der Ausgangsstoffe
Die Positivliste des Umweltbundesamtes für Materialien, welche in Kontakt mit Trinkwasser geeignet sind, bilden die Ausgangslage für die KTW-BWGL (im Anhang A der BWGL und in der EU-Verordnung 10/2011 für Kunststoffe definiert). Die Positivliste listet alle chemischen Ausgangsstoffe, Monomere und Additive (Hilfsstoffen, Füllstoffen, Stabilisatoren, Farbmitteln usw.) auf, welche für den Einsatz in Trinkwasserleitungen geeignet sind. Stoffe, wie z. B. Weichmacher an das Trinkwasser abgeben und eine Mikrofilmbildung begünstigen, sind von der Liste ausgeschlossen. Materialien, welche nicht auf der Positivliste aufgeführt sind, dürfen generell nicht verwendet werden und müssten im ersten Schritt auf die Liste aufgenommen werden, sofern eine Unbedenklichkeit nachgewiesen werden kann. Dies soll gewährleisten, dass alle verwendeten Materialien bereits alle Prüfkriterien entsprechen und bereits viele Prüfungen unterzogen wurden und sich als unbedenklich herausgestellt haben.
Die Prüfung nach der KTW-BWGL signalisiert, dass das Produkt nach den aktuellen, gesetzlich verschärften Anforderungen geprüft ist, die die Anforderungen von KTW und W270 in sich vereinen und in der Trinkwasserversorgung verwendet werden kann. So können z. B. Trinkwasserschläuche, welche diese Prüfkriterien erfüllen für den Einsatz in Trinkwasserleitungen und für die Trinkwasserversorgung auf Messen oder Festen verwendet werden.